1. Kontakt für Reklamationen und Servicemeldungen
Wenn Sie einen Defekt, einen Mangel oder ein technisches Problem an einem bei uns gekauften Fahrrad oder E-Bike feststellen, kontaktieren Sie uns bitte zuerst per E-Mail.
BIKE E-MOTION SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ
Smardzowska 2/14
52-231 Wrocław
Polen
E-Mail: info@polen-bike.de
Telefon: +49 15678 461033
Bitte senden Sie Reklamationen und Servicemeldungen an:
info@polen-bike.de
2. Warum eine vorherige Abstimmung wichtig ist
Bitte senden Sie das Fahrrad oder E-Bike nicht ohne vorherige Abstimmung an uns oder an einen Servicepartner zurück.
Bitte beauftragen Sie auch keine kostenpflichtige Reparatur, bevor wir die Möglichkeit hatten, den Fall zu prüfen und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abzustimmen.
Eine vorherige Abstimmung hilft, unnötige Transportwege, Verzögerungen und unverhältnismäßige Kosten zu vermeiden. Außerdem können wir so prüfen, ob eine lokale Reparatur, die Zusendung eines Ersatzteils, eine technische Rückfrage oder eine Prüfung durch einen benannten Servicepartner die sinnvollste Lösung ist.
Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher bleiben selbstverständlich unberührt.
3. Angaben für eine schnelle Bearbeitung
Damit wir Ihre Meldung schnell prüfen können, sollte Ihre E-Mail nach Möglichkeit folgende Informationen enthalten:
- Bestellnummer oder Rechnungsnummer,
- Name und Kontaktdaten,
- Modellbezeichnung des Fahrrads oder E-Bikes,
- genaue Beschreibung des Problems,
- Datum, an dem der Defekt festgestellt wurde,
- Fotos oder Videos, auf denen der Defekt erkennbar ist,
- Fotos des gesamten Fahrrads oder E-Bikes,
- falls vorhanden: Nachweise über bisherige Wartungen, Inspektionen oder Reparaturen.
Bitte beschreiben Sie den Defekt so genau wie möglich. Allgemeine Angaben wie „funktioniert nicht“ oder „ist kaputt“ reichen oft nicht aus, um die Ursache zuverlässig zu beurteilen.
4. Erste Prüfung durch den Verkäufer
Nach Eingang Ihrer Meldung prüfen wir den Sachverhalt und informieren Sie über die nächsten Schritte.
Je nach Art des Problems können wir insbesondere:
- zusätzliche Fotos oder Videos anfordern,
- technische Rückfragen stellen,
- eine erste Einschätzung abgeben,
- die Prüfung durch eine lokale Fahrradwerkstatt empfehlen,
- einen Kostenvoranschlag anfordern,
- erforderliche Ersatzteile bereitstellen,
- eine Reparatur in einer lokalen Fahrradwerkstatt freigeben,
- eine Prüfung oder Reparatur durch einen von uns benannten Servicepartner vorschlagen.
5. Lokale Fahrradwerkstatt als bevorzugte Lösung
Bei Fahrrädern und E-Bikes bemühen wir uns vorrangig um eine Lösung über eine lokale Fahrradwerkstatt in zumutbarer Nähe zu Ihrem Wohnort.
Wir können Ihnen eine lokale Werkstatt benennen oder Sie bitten, uns die Kontaktdaten einer von Ihnen gewählten Fahrradwerkstatt zu senden.
Diese Vorgehensweise ist häufig schneller und komfortabler als der Versand eines Fahrrads oder E-Bikes an einen entfernten Servicepartner. Sie hilft außerdem, unnötige Transportwege und Transportrisiken zu vermeiden.
6. Kostenvoranschlag vor Beginn der Reparatur
Die lokale Fahrradwerkstatt sollte den Defekt zunächst prüfen und einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen.
Der Kostenvoranschlag muss uns vor Beginn der Reparatur zur Prüfung und Freigabe übermittelt werden.
Bitte lassen Sie die Reparatur erst durchführen, nachdem wir die Reparatur oder den entsprechenden Kostenrahmen ausdrücklich freigegeben haben.
Geben wir die Reparatur frei, übernehmen wir die zuvor freigegebenen, erforderlichen und angemessenen Reparaturkosten oder stellen die erforderlichen Ersatzteile dem Kunden oder der Werkstatt zur Verfügung.
7. Keine automatische Erstattung nicht abgestimmter Reparaturen
Kosten für Reparaturen, die ohne vorherige Abstimmung mit uns beauftragt wurden, werden nicht automatisch erstattet.
Dies gilt insbesondere, wenn:
- der Defekt vor der Reparatur nicht ausreichend dokumentiert wurde,
- kein Kostenvoranschlag vorgelegt wurde,
- die Reparaturkosten nicht vorab freigegeben wurden,
- die Reparatur über den zur Behebung des Mangels erforderlichen Umfang hinausgeht,
- Arbeiten durchgeführt wurden, die nicht mit dem gemeldeten Defekt zusammenhängen,
- Verschleißteile oder Wartungsarbeiten abgerechnet werden, die nicht von der gesetzlichen Mängelhaftung oder einer freiwilligen Garantie erfasst sind.
Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
8. Ersatzteile
Wenn eine Reparatur durch den Austausch einzelner Teile sinnvoll ist, können wir die erforderlichen Ersatzteile an den Kunden oder direkt an eine abgestimmte Fahrradwerkstatt senden.
Die Verwendung der zugesandten Ersatzteile sollte mit uns abgestimmt werden.
Bitte beachten Sie, dass der eigenmächtige Einbau von Teilen oder Veränderungen am Fahrrad oder E-Bike zu weiteren Schäden führen kann. Schäden, die durch unsachgemäßen Einbau, nicht fachgerechte Reparaturen oder nicht autorisierte Veränderungen entstehen, sind nicht von der gesetzlichen Mängelhaftung oder einer freiwilligen Garantie erfasst, soweit gesetzlich zulässig.
9. Servicepartner oder Herstellerservice
Ist eine lokale Reparatur nicht möglich, technisch nicht sinnvoll oder wirtschaftlich nicht angemessen, können wir eine Prüfung oder Reparatur durch einen von uns benannten Servicepartner vorschlagen. Dazu kann auch ein Herstellerservice gehören.
Eine Einsendung des Fahrrads oder E-Bikes an einen Servicepartner erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung.
In diesem Fall stimmen wir mit Ihnen insbesondere ab:
- an welche Adresse das Fahrrad oder E-Bike gesendet werden soll,
- wie das Fahrrad oder E-Bike für den Transport zu verpacken ist,
- welche Unterlagen beizulegen sind,
- wie der Versand organisiert wird,
- welche Kosten im konkreten Fall übernommen werden.
10. Transport und Verpackung im Servicefall
Wenn eine Einsendung des Fahrrads oder E-Bikes an einen benannten Servicepartner erforderlich ist, muss das Fahrrad oder E-Bike transportsicher verpackt werden.
Wir empfehlen, die Originalverpackung und die vorhandenen Schutzmaterialien aufzubewahren. Falls die Originalverpackung nicht mehr vorhanden ist, sollte eine gleichwertige, stabile Verpackung verwendet werden.
Besonders zu schützen sind insbesondere:
- Rahmen,
- Lenker,
- Display,
- Akku,
- Pedale,
- Bremshebel,
- Schaltwerk,
- Gabel,
- empfindliche elektronische Komponenten.
Entstehen Schäden aufgrund unzureichender Verpackung oder unsachgemäßer Sicherung während des Transports, kann dies zu einer Wertminderung oder zu Ersatzansprüchen führen.
11. Kostenübernahme bei berechtigten Mängeln
Betrifft die Meldung einen Mangel, der von der gesetzlichen Mängelhaftung des Verkäufers erfasst ist, tragen wir die für die Nacherfüllung erforderlichen und angemessenen Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Dazu können insbesondere erforderliche Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten gehören.
Wir behalten uns vor, die Art der Abwicklung so zu organisieren, dass die Nacherfüllung technisch sinnvoll, für den Kunden zumutbar und wirtschaftlich angemessen erfolgt.
12. Fälle außerhalb der gesetzlichen Mängelhaftung oder freiwilligen Garantie
Stellt sich nach Prüfung heraus, dass der geltend gemachte Defekt nicht von der gesetzlichen Mängelhaftung oder einer freiwilligen Garantie erfasst ist, informieren wir den Kunden vorab über mögliche Kosten einer weiteren Diagnose, eines Transports oder einer Reparatur.
Dies kann insbesondere der Fall sein bei:
- normaler Abnutzung,
- Verschleißteilen,
- fehlender oder unzureichender Wartung,
- unsachgemäßer Nutzung,
- Überlastung,
- Sturz- oder Unfallschäden,
- Feuchtigkeitsschäden durch unsachgemäße Lagerung oder Nutzung,
- mechanischen Beschädigungen,
- nicht autorisierten Veränderungen,
- Manipulationen am Antriebssystem oder an der Geschwindigkeitsbegrenzung,
- nicht fachgerecht durchgeführten Reparaturen,
- Schäden durch unsachgemäßen Transport oder unzureichende Verpackung.
Eine kostenpflichtige Reparatur wird in solchen Fällen erst nach vorheriger Zustimmung des Kunden durchgeführt.
13. Freiwillige Händlergarantie
Zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten kann eine freiwillige Händlergarantie bestehen, sofern die Voraussetzungen der Garantiebedingungen erfüllt sind.
Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln bestehen unabhängig von einer freiwilligen Garantie und werden durch diese nicht eingeschränkt.
Für Fahrräder und E-Bikes kann eine freiwillige Händlergarantie von insgesamt drei Jahren ab Lieferung gelten, wenn insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Startinspektion innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Fahrrads oder E-Bikes,
- Durchführung der Startinspektion in einer qualifizierten Fahrradwerkstatt,
- Dokumentation der Startinspektion durch Servicebeleg, Rechnung oder Werkstattbestätigung,
- jährliche Wartung in einer qualifizierten Fahrradwerkstatt,
- Dokumentation der jährlichen Wartungen durch Servicebeleg, Rechnung oder Werkstattbestätigung.
Die freiwillige Händlergarantie gilt nicht für Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, normale Abnutzung, Unfall, Sturz, Überlastung, eigenmächtige Veränderungen oder nicht fachgerechte Reparaturen zurückzuführen sind.
Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sind von der freiwilligen Händlergarantie ausgeschlossen, soweit der Defekt auf normaler Abnutzung beruht.
Für Akkus gilt eine freiwillige Garantie von sechs Monaten ab Lieferung, soweit sich aus den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers keine für den Kunden günstigeren Bedingungen ergeben.
14. Unternehmer und kaufmännische Rügepflicht
Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in den AGB nichts Abweichendes vereinbart ist.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften als genehmigt, soweit kein verdeckter Mangel vorliegt.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
15. Keine Einschränkung gesetzlicher Verbraucherrechte
Die vorstehenden Hinweise dienen der geordneten und schnellen Bearbeitung von Reklamationen und Servicefällen.
Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, insbesondere die Rechte bei Mängeln der Kaufsache, werden durch diese Hinweise nicht eingeschränkt.

